Wir führen DGUV 3 Prüfungen für Geräte, Maschinen, Anlagen, medizinischen Geräten und Schweißgeräten durch. Bei elektrischen Anlagen oder Maschinen dokumentieren wir auch die Wärmeentwicklung in den Schaltschränke mit einer Thermografiekamera.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

DGUV Vorschrift 3 – Die Prüfung

Was wird geprüft?
Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel sowie die elektrischen Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und protokolliert werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Handbohrmaschine, Rechner, Monitor, Winkelschleifer, Merhfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Drucker, Faxgeräte, usw. Im Prinzip alles, wo eine Netz- Anschlußleitung mit Stecker dran ist.

Ortsfeste Betriebsmittel sind bspw.: Maschinen, Drehbänke, Fräsautomaten, Spritzmaschinen, Roboter, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw. Diese Geräte sind meist fest angschlossen.

Ortsfeste Anlagen sind bspw.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation usw.

Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft (befähigte Person) unter Verwendung entsprechender kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.

Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:

1.) Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.

2.) Elektrische Prüfung / Messung.

Schutzleiterwiderstand
Isolationswiderstand
Berührungsstrom
Schutzleiterstrom
Differenzstrom
Ersatzleiterstrom
Spannungen
Kurzschlußstrom
Schleifenstrom
Spannungsfall
Drehfeld
RCD Messungen
Erdungswiderstand
Leistungsmessung
Oberwellen
Lichtstärke

3.) Funktionsprüfung.

4.) Thermografie Ihrer Elektroverteilung oder Schaltschränke

DGUV Vorschrift 3 – Dokumentation

Wir liefern Ihnen eine ausführliche sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bspw. gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer via Barcode versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert).

Die Prüfprotokolle stellen wir als PDF Datei zur Verfügung, was eine einfache Archivierung ermöglicht.