Wir führen DGUV 3 Prüfungen für Geräte, Maschinen, Anlagen,
medizinischen Geräten und Schweißgeräten durch. Bei elektrischen Anlagen oder Maschinen
dokumentieren wir auch die Wärmeentwicklung in den Schaltschränke mit
einer Thermografiekamera.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
DGUV Vorschrift 3 – Die Prüfung
Was wird geprüft?
Alle
ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel sowie die elektrischen
Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und protokolliert
werden.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind
bspw.: Handbohrmaschine, Rechner, Monitor, Winkelschleifer,
Merhfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Drucker, Faxgeräte, usw. Im
Prinzip alles, wo eine Netz- Anschlußleitung mit Stecker dran ist.
Ortsfeste
Betriebsmittel sind bspw.: Maschinen, Drehbänke, Fräsautomaten,
Spritzmaschinen, Roboter, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten,
Prüfstände usw. Diese Geräte sind meist fest angschlossen.
Ortsfeste
Anlagen sind bspw.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen,
Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische
Gebäudeinstallation usw.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur
durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft (befähigte Person)
unter Verwendung entsprechender kalibrierter Mess- und Prüfgeräte
durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.
Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:
1.) Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.
2.) Elektrische Prüfung / Messung.
Schutzleiterwiderstand
Isolationswiderstand
Berührungsstrom
Schutzleiterstrom
Differenzstrom
Ersatzleiterstrom
Spannungen
Kurzschlußstrom
Schleifenstrom
Spannungsfall
Drehfeld
RCD Messungen
Erdungswiderstand
Leistungsmessung
Oberwellen
Lichtstärke
3.) Funktionsprüfung.
4.) Thermografie Ihrer Elektroverteilung oder Schaltschränke
DGUV Vorschrift 3 – Dokumentation
Wir
liefern Ihnen eine ausführliche sachgerechte Dokumentation, welche den
Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bspw.
gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.
Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer via Barcode versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
Über
die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im
Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts
dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie
Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in
übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert).
Die Prüfprotokolle stellen wir als PDF Datei zur Verfügung, was eine einfache Archivierung ermöglicht.